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Das Recht des Mandanten ist die Pflicht des Anwalts |
Das Recht des Mandanten ist die Pflicht des Anwalts |
Zur Person:
Nach dem Jurastudium an den Universitäten Bonn, Gießen und Frankfurt folgte das erste Staatsexamen mit Prädikat.
Unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen gründete ich die Kanzlei.Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit über die Jahrzehnte hinweg ist bis heute der Immobilienbereich.
Durch eine langjährige Erfahrung auf diesem Sektor erhält die Mandantschaft eine starke Rechtsposition, die in der Regel durch juristisch pragmatisches Handeln zur Problemlösung führt.
Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen nicht mehr vermeidbar sind, wird mit hoher Effektivität im Sinne der Mandantschaft versucht, ein wirtschaftlich und juristisch maximales Ergebnis herbeizuführen.