Maklerrecht
Das Maklerrecht ist im Bereich des BGB nur in einigen Paragraphen geregelt. Es spielt allerdings auf dem Immobiliensektor eine große Rolle. Aufgrund der nur sehr knappen gesetzlichen Regelung hat sich über Jahrzehnte eine Rechtsprechung entwickelt, die im Wesentlichen die gesetzlich ungeregelten Bereiche ausfüllt.
Häufiger Streitpunkt in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Maklerunternehmen und Vertragspartnern ist die Frage der Ursächlichkeit bzw. Mitursächlichkeit der Maklerleistung.
Ich berate Sie verantwortlich in allen Fragen zum Maklerrecht.
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Themen:
- Wann ist ein Maklervertrag wegen Unwirksamkeitsgründen nichtig?
- Welcher Unterschied besteht zwischen Maklervertrag, der auf den Nachweis eines Hauptvertrages gerichtet ist, in Abgrenzung zu einem solchen, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages abzielt?
- Was versteht man unter dem besonderen Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler?
- Welche Folge tritt ein, wenn die sogenannte Doppeltätigkeit des Maklers gegeben ist?
- Welche Nebenpflichten hat der Makler gegenüber seinem Auftraggeber?
- Wie weit muß Identität zwischen dem vom Makler nachgewiesenene Objekt zu dem tatsächlich erworbenen Objekt existieren?
- Welche Rolle spielt die Ursächlichkeit / Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit (Kausalproblematik)?
- Wann ist der Anspruch des Maklers gegenüber seinem Auftraggeber auf Lohn verwirkt?
- Welche typischen Vertragsbestimmungen im Maklervertrag verstoßen gegen das AGB-Gesetz?
- Was versteht man konkret unter dem sogenannten Alleinauftrag?
- Was geschieht mit dem Maklerlohn, wenn der Hauptvertrag angefochten wird?
- Was geschieht, wenn der Hauptvertrag zwar zustandegekommen ist, allerdings nicht ausgeführt wird? (Rücktritt)
- Was geschieht, wenn mehrere Makler beauftragt werden und es zu einem Hauptvertrag kommt, der nicht nur von einem Makler vermittelt wurde (doppelte Maklerprovisionszahlung)?
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für Maklerrecht in Frankfurt am Main.